Corona-Verordnung November 2020

01. 11. 2020

Liebe Sportlerinnen und Sportler,

liebe Vereine,

 

in der aktuellen Corona-Verordnung hat unsere Landesregierung die Einstellung von Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen vom 2. bis zum 30. November angeordnet. 
Andere Aktivitäten sind auf Personen aus 2 Haushalten bei einer Maximalzahl von 10 Personen begrenzt. Rehasport ist grundsätzlich möglich, darauf sollte aber aufgrund der allgemeinen Situation verzichtet werden. 

Dadurch sind wir als Vereine gezwungen, unsere Sportangebote für diesen Zeitraum ruhen zu lassen oder nur noch digital anzubieten. 
Wir alle hoffen, dass unser aller Bemühen belohnt wird und wir Schritt für Schritt ab Dezember wieder unsere Vereinsaktivitäten aufnehmen dürfen bzw. können.