Ehrungsordnung

Ehrungsantrag

Hier kann der Ehrungsantrag des Ortenauer Turngaues heruntergeladen werden. Dieser gilt nicht für die sportlichen Ehrungen.

Word-Icon Ehrungsantrag


Ehrungsordnung

Der Ortenauer Turngau würdigt Verdienste von Mitarbeitern und Förderern des Turnens durch Ehrungen. Hierzu erlässt der Gauturntag die folgende Ehrungsordnung:

1. Gauehrenurkunde
Die Gauehrenurkunde wird jeweils zusammen mit einer Ehrennadel in Silber oder Gold verliehen. In der Regel erfolgt die Verleihung aus folgenden Anlässen:

a) Ehrennadel in Silber:
5 Jahre aktive Mitarbeit im Gauturnrat oder
15 Jahre aktive Mitarbeit im Turnrat eines Gauvereins oder als Übungsleiter

b) Ehrennadel in Gold:
10 Jahre aktive Mitarbeit im Gauturnrat oder
20 Jahre aktive Mitarbeit im Turnrat eines Gauvereins oder als Übungsleiter
30 Jahre sonstige verdienstvolle turnerische Tätigkeit 

Eine Tätigkeit als Beisitzer kann nur in besonders begründeten Fällen gewürdigt werden, insbesondere wenn der Beisitzer für eine fortwährende Tätigkeit verantwortlich war.
Wird die Ehrung für Mitarbeit im Verein beantragt, muss eine angemessene Vereinsehrung vorausgegangen sein. 

In begründeten Sonderfällen kann die Gauehrenurkunde auch aus anderen Anlässen verliehen werden. Zulässig ist die Verleihung auch an Nichtmitglieder, die sich um die Turnsache verdient gemacht haben.

Antragsberechtigt sind die Mitgliedsvereine des Ortenauer Turngaues und die Mitglieder des Gauvorstandes.

Verleihungsberechtigt ist in den Regelfällen der Gauvorsitzende, in Sonderfällen der Gauvorstand.

Der Gauturnrat bestimmt die Gebühren für diejenigen Ehrungen, die von Gauvereinen beantragt werden.

Ein Merkblatt über das Verleihungsverfahren mit Angabe der jeweils gültigen Gebühren und Antragsformulare werden durch die Gaugeschäftsstelle ausgegeben. Anträge von Gauvereinen werden von der Gaugeschäftsstelle entgegengenommen.
Wird ein Antrag abgelehnt, so verbleibt der Gaukasse die Hälfte der Gebühr als Kostenbeitrag.

2. Ehrenring
Der Ehrenring des Ortenauer Turngaues kann an Persönlichkeiten verliehen werden, die sich um das Turnen in der Ortenau außergewöhnliche Verdienste erworben haben.
Antragsberechtigt sind die Mitglieder des Gauturnrates.
Verleihungsberechtigt ist der Gauvorstand.
Zulässig ist die Verleihung auch an Nichtmitglieder.

3. Gau-Medaillen
Besondere sportliche Leistungen, vor allem oberhalb der Landesebene würdigt der Ortenauer Turngau durch Verleihung einer Gaumedaille, über die der Gauvorstand beschließt.
Für die sportliche Ehrungsordnung legt der Gauturnrat die Einzelheiten fest.

4. Andere Ehrungen
Sind Ehrungen außerhalb von Gauehrenurkunde und Gaumedaille erforderlich, entscheidet im Einzelfall der Gauvorstand.

5. Ehrenmitgliedschaft
Satzungsgemäß werden Ehrenmitglieder auf Vorschlag des Gauvorstandes vom Gauturntag ernannt.

6. Übergeordnete Ehrungen
Ist für Ehrungen des Badischen Turner-Bundes oder des Deutschen Turner-Bundes der Turngau antragsberechtigt oder verleihungsberechtigt, entscheidet der Gauvorstand.

7. Jubiläumsgabe an Gauvereine
Feiert ein Mitgliedsverein des Ortenauer Turngaues ein Jubiläum mit einer durch 25 teilbaren Zahl an Jahren seines Bestehens, so erhält er eine Jubiläumsgabe in Höhe von € 1,00 pro Jahr. Dabei ist davon auszugehen, dass der betreffende Verein während der gesamten Zeit seines Bestehens Mitglied des Ortenauer Turngaues
war. In Sonderfällen entscheidet der Gauvorsitzende nach den besonderen Umständen.

Gau-Ehrenordnung für den sportlichen Bereich im Ortenauer Turngau

§ 1
Der Ortenauer Turngau würdigt die sportlichen Erfolge seiner Mitglieder in den vom DTB betreuten Sportarten durch Ehrungen.

§ 2
Antragsberechtigt sind die Mitglieder des Gauturnrates.

§ 3
Die Ehrung im Aktivenbereich erfolgt in der Regel beim Gauturntag rückwirkend für die Erfolge des vergangenen Jahres.

§ 4
Die sportlichen Ehrungen werden im Jugendbereich rückwirkend für die Erfolge des vergangenen Jahres in der Regel beim Gaujugendturntag verliehen.
Die Jugendehrung beginnt ab dem Alter, in dem es Meisterschaften bzw. Bestenwettkämpfe gibt und endet mit der B-Jugend.
Die Aktivenehrung beginnt ab der A-Jugend.

§ 5
Jugendehrung
Einzelteilnehmer und Mannschaften:

Jugend-Ehrennadel in Bronze + Urkunde:
1. - 3. Platz bei Badischen Meisterschaften oder Bad. Besten-Wettkämpfen
1. Sieger beim Landesturnfest

Jugend-Ehrennadel in Silber + Urkunde:
1. - 3. Platz bei Baden-Württembergischen oder Süddeutschen Meisterschaften
1. Sieger beim Deutschen Turnfest
3-malige aktive Teilnahme in der Ländermannschaft oder Jugendländermannschaft des BTB

Jugend-Ehrennadel in Gold + Urkunde:
1. - 3. Platz bei Deutschen Meisterschaften oder Dt. Besten-Wettkämpfen
3-malige aktive Teilnahme in der Jugend- oder Nationalmannschaft
Teilnahme an höherrangigen Wettkämpfen (wie z. B. EM, WM, Olympische Spiele)

§ 6
Aktivenehrung:
Einzelteilnehmer und Mannschaften:

Ehrenmedaille in Bronze + Urkunde:
1. - 3. Badischer Meister oder Bad. Besten-Wettkämpfe
1. Sieger beim Landesturnfest

Ehrenmedaille in Silber + Urkunde:
1. - 3. Platz bei Baden-Württembergischen oder Süddeutschen Meisterschaften
1. Sieger beim Deutschen Turnfest
3-malige aktive Teilnahme in der Ländermannschaft des BTB

Ehrenmedaille in Gold + Urkunde:
1. - 3. Platz bei Deutschen Meisterschaften oder Dt. Bestenwettkämpfe
3-malige aktive Teilnahme in der Nationalmannschaft
Teilnahme an höherrangigen Wettkämpfen (wie z. B. EM, WM, Olympische Spiele)

§ 7
Bei entsprechenden Ergebnissen kann auch eine Auszeichnung in mehreren Jahren verliehen werden.

§ 8
Andere bemerkenswerte sportliche Erfolge und besondere Leistungen (Kampfrichter + Trainer), die nicht unter die § 5 + § 6 fallen, können auf Vorschlag nach § 2 beim Gauturntag geehrt werden.


Anmerkung:
Diese Ehrenordnung wurde in der Gauturnratssitzung vom 23. März 1999 einstimmig beschlossen.
Geändert am 17.03.2007 durch den Gauturntag.