Satzung
§1 Name und Mitgliedschaft
Die Turnerjugend im Ortenauer Turngau ist die Jugendorganisation des Ortenauer Turngaues.
Ihre Mitglieder sind alle Kinder und Jugendlichen der dem Turngau ange-schlossenen Vereine und Abteilungen, sowie deren gewählte Mitarbeiter.
§2 Grundsätze
Die Turnerjugend im Ortenauer Turngau will ihren Jugendlichen helfen, sich zu gesunden und lebensfrohen Menschen zu entwickeln.
Sie erstrebt die selbständig entscheidende Persönlichkeit, die sich ihrer Verantwortung gegenüber dem Mitmenschen und der Gesellschaft bewusst ist und danach handelt.
Sie fordert von ihren Mitgliedern die Anerkennung der Menschenrechte.
Sie übt parteipolitische Unabhängigkeit, religiöse und weltanschauliche Toleranz.
Sie bekennt sich zum freiheitlichen Staat demokratischer Ordnung. Grundlage ihrer Arbeit ist das von Friedrich Ludwig Jahn begründete Turnen.
§3 Aufgaben
Eine umfassende Leibeserziehung ist die Hauptaufgabe der Turnerjugend im Ortenauer Turngau.
Sie erfüllt damit gesellschaftliche und bildungspolitische Aufgaben.
Die Turnerjugend im Ortenauer Turngau setzt sich auch für eine jugendgemäß gestaltete Freizeit ein. Sie legt Wert auf die Bildung von Turnerjugendgruppen.
Die Verwirklichung dieser Aufgaben erfordert einen ständigen Kontakt der Vereine und Gaue untereinander, sowie die Zusammenarbeit mit der Badischen und Deutschen Turnerjugend.
Die Turnerjugend im Ortenauer Turngau bemüht sich darüber hinaus, internationale Jugendmaßnahmen zu organisieren.
§4 Führung und Verwaltung
Die Turnerjugend im Ortenauer Turngau führt und verwaltet sich im Rahmen der Jugendordnung, sowie der Satzung und sonstigen Ordnungen des Ortenauer Turngaues selbst und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel, die gemeinsam von der Gaujugendleitung und dem Gauvorstand festgelegt werden.
§5 Organe
Organe der Turnerjugend im Ortenauer Turngau sind:
- der Gaujugendturntag
- der Gaujugendausschuss
- die Gaujugendleitung
§6 Gaujugendturntag
Der Gaujugendturntag ist die Hauptversammlung und damit das oberste Organg der Turnerjugend im Ortenauer Turngau. Er besteht aus den gewählten Jugend-vertretern der Vereine im Ortenauer Turngau und den Mitgliedern des Gaujugend-ausschusses.
Jeder Verein kann entsprechend der in der letzten Bestandsmeldung dem Badischen Turner-Bund unter der Rubrik "Turnen" gemeldeten Zahl für die ersten 100 Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr 4 Vertreter entsenden. Für je weitere angefangene 100 erhöht sich die Zahl der Delegierten um zwei Vertreter.
Jeder Dritte der Delegierten muss unter 18 Jahren sein. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Jeder Delegierte hat nur eine Stimme. Stimmübertragung ist nicht zulässig.
Aufgaben des Gaujugendturntages sind:
- Festlegung der Richtlinien für die Gaujugendarbeit
- Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Gaujugendausschusses
- Entgegennahme der Berichte des Gaujugendausschusses
- Entlastung des Gaujugendausschusses
- Wahl der Gaujugendleitung
- Wahl der Delegierten zu den Jugendtagungen auf allen Ebenen zu denen der
Turngau Delegationsrecht hat:
- Wahl der Delegierten zum Gauturntag
- Beschlußfassung über vorliegende Anträge
- Terminplanung und Vergabe von Veranstaltungen der Turnerjugend (mit Ausnahme des Gauschülerturnfestes)
Es gibt ordentliche und außerordentliche Gaujugendturntage.
Der ordentliche Gaujugendturntag findet jährlich vor dem ordentlichen Gauturntag statt. Er wird mindestens einen Monat vorher vom Gaujugendausschuss unter Bekanntgabe der Tagesordnung und evtl. Anträge schriftlich einberufen. Anträge müssen mindestens 2 Wochen vorher beim Vorsitzenden der Turnerjugend, schriftlich eingereicht werden.
Eine außerordentlicher Gaujugendturntag findet statt auf Antrag der Vereinsjugend
warte/innen von einem Drittel der Vereine des Ortenauer Turngaues oder auf Grund eines mit absoluter Mehrheit des Gaujugendausschusses gefassten Beschlusses. Er muss bei einer Ladungsfrist von zwei Wochen innerhalb von drei Wochen nach Antragestellung stattfinden.
Bei Abstimmung und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen.
Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Abstimmung durch Stimmzettel erfolgt auf Verlangen von mindestens 10% der anwesenden Stimmberechtigten.
Alle Wahlen erfolgen für zwei Jahre, wobei umschichtig gewählt wird, entsprechend der Reihenfolge in den §§ 7 und 8 dieser Jugendordnung. Die jeweiligen Ämter werden bis zu einer Neu- bzw. Wiederwahl geführt.
§7 Gaujugendausschuss
Der Gaujugendausschuss besteht aus:
a) der Gaujugendleitung
b) je einem Gaujugendfachwart/in in der von der Turnerjugend im Deutschen
Turner-Bund betreuten Fachgebiet, sofern diese im Ortenauer Turngau betrieben
werden.
Zur Zeit werden folgende Gaujugendfachwarte eingesetzt:
1. Gaujugendfachwart/in für Rhythmische Sportgymnastik
2. Gaujugendfachwart/in für Leichtathletik
3. Gaujugendfachwart/in für Turnspiele
4. Gaujugendfachwart/in für Orientierungslauf
5. Gaujugendfachwart/in für Skilauf
6. Gaujugendfachwart/in für Gruppenarbeit
7. Gaujugendfachwart/in für Gymnastik und Tanz
8. Gaujugendfachwart/in für Vorschulturnen
9. Gaujugendfachwart/in für Trampolin
10. Gaujugendfachwart/in für Fahrten und Lager
Der Kreis der Gaujugendfachwarte kann erweitert oder verkleinert werden. Zuständig hierfür ist der Gaujugendausschuss. Die Gaujugendfachwarte tragen die Verantwortung für die fachlichen Aufgaben der Turnerjugend gemäß den Vorgaben der Badischen und Deutschen Turnerjugend.
Die Mitglieder des Gaujugendausschusses werden vom Gaujugendturntag auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich.
In den Gaujugendausschuss ist jedes Mitglied des Turngaues vom vollendeten 16 Lebensjahr an wählbar. Der Jugendleiter oder die Jugendleiterin des Ortenauer Turngaues muss jedoch volljährig sein.
Der Jugendleiter und die Jugendleiterin vertreten die Interessen der Turnerjugend im Ortenauer Turngau nach innen und außen. Sie sind stimmberechtiges Mitglied im Gauvorstand. Als stimmberechtigte Mitglieder gehören dem Gauturnrat der Jugendleiter, die Jugendleiterin sowie Jugendturnwart und Jugendturnwartin an.
Der Gaujugendausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Satzung und sonstigen Ordnungen des Ortenauer Turngaues, der Jugendordnung und der Beschlüsse des Gaujugendturntages.
Der Gaujugendausschuss ist nur beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Für seine Beschlüsse ist er dem Gaujugenturntag und dem Vorstand des Turngaues verantwortlich.
Ein Protokoll der Sitzung geht dem Gauvorsitzenden zu. Die Sitzungen des Gaujugendausschusses finden nach Bedarf statt, jedoch mindestens zweimal jährlich. Auf Antrag der Hälfte der Mitglieder des Gaujugendausschusses ist vom Jugendleiter oder der Jugendleiterin eine Sitzung binnen zwei Wochen einzuberufen.
Für vorzeitig ausscheidende Mitglieder bestellt der Gaujugendausschuss kommissarisch einen Amtsnachfolger.
§8 Die Gaujugendleitung
Die Gaujugendleitung bilden:
1. der Jugendleiter
2. die Jugendleiterin
3. die Gauschülerturnwartin
4. der Geschülerturnwart
5. die Gaujugendturnwartin
6. der Gaujugendturnwart
7. der/die Pressewartin
8. der/die Schriftführerin
9. der/die Beauftragte für Lehrwesen
10. der/die Beauftragte für Zuschusswesen/Finanzen
Die Gaujugendleitung wählt den Jugendleiter oder die Jugendleiterin zum 1. bzw. 2. Vorsitzenden der Turnerjugend im Ortenauer Turngau, wobei der 1. Vorsitzende volljährig sein muss.
Die Gaujugendleitung tritt nach Bedarf auf Einladung des/der Vorsitzenden zusammen, jedoch mindestens zweimal im Jahr.
Die Gaujugendleitung erfüllt ihre Aufgaben im Rahmen der Satzung und sonstigen Ordnungen des Ortenauer Turngaues, der Jugendordnung und der Beschlüsse des Gaujugenturntages und des Gaujugendausschusses. Für ihre Beschlüsse ist sie dem Gaujugendturntag, dem Gaujugendausschuss und dem Gauvorstand verantwortlich. Ein Protokoll jeder Sitzung geht dem 1. Gauvorsitzenden zu.
§9 Inkrafttreten und Änderung
Mit Beschluss des Gaujugendturntages tritt diese Jugendordnung in Kraft. Eine Änderung kann nur ein Gaujugendturntag mit 2/3 Mehrheit beschließen.
Offenburg, den 15. April 1989
Angelika Riehle Manfred Wegner
Jugendleiterin Jugendleiter
geändert: Gaujugendturntag in Ohlsbach am 19. Feb. 2000
Elvira Schilli
Jugendleiterin
Veranstaltungen
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